Ich habe meine Bescheinigung für den Erste Hilfe Kurs / den Sehtest verloren.
Kann ich einen Ersatz erhalten?
Eine Kopie der Bescheinigung können wir nicht erstellen, da dir das einzige Original ausgehändigt wurde. Von den Behörden werden in der Regel ausschließlich handschriftlich ausgestellte / unterschriebene Dokumente akzeptiert.
Wir können dir aber eine Ersatzbescheinigung ausstellen, wenn du innerhalb der letzten 5 Jahre erfolgreich am Kurs bei uns teilgenommen hast. Sehtests bleiben nur 2 Jahre lang gültig.
Für den Aufwand für die Prüfung und Ausstellung von Ersatzbescheinigungen müssen wir leider eine Gebühr in Höhe von 15 € pro Bescheinigung erheben.
Die Ersatzbescheinigung kannst du hier bestellen:
ERSATZBESCHEINIGUNG BESTELLEN
Wie lange dauert es bis ich meine Ersatzbescheinigung erhalte?
Plane für die Erstellung der Ersatzbescheinigung bitte mindestens 3 Werktage ein.
Solltest du dich für die Variante mit der Vorab-Überweisung und dem Postversand entscheiden, musst du noch einen Werktag für den Eingang der Überweisung und 3 weitere Werktage für den Postweg einplanen.
Beachte dabei, dass wir als Standardbrief versenden. Eine Sendungsverfolgung oder Garantie des Eintreffens des Briefes können wir nicht anbieten.
Solltest du darauf nicht verzichten wollen, kannst du die Mehrkosten für ein Einwurf-Einschreiben zusätzlich zu den 15 € für die Bescheinigung überweisen.
Solltest du die Bescheinigung also schnellstmöglich benötigen, empfehlen wir dir die rechtzeitige Beantragung und die persönliche Abholung und Barzahlung vor Ort zu unseren üblichen Kurszeiten am Wochenende.
Du bekommst von uns eine Mail, wenn die Bescheinigung zur Abholung bereit liegt.
Wie lange sind die (Ersatz-)Bescheinigungen gültig?
Laut Auskunft der Fahrerlaubnisbehörde in Bielefeld ist die Bescheinigung über den Erste-Hilfe-Kurs über 9 Unterrichtseinheiten (= 7,5 Zeitstunden) für den Führerscheinantrag grundsätzlich unbegrenzt gültig.
Solltest du aber noch den "alten" Erste-Hilfe-Kurs vor dem 01.01.2016 absolviert haben, der kürzer war, wird diese Bescheinigung leider nicht mehr akzeptiert und du darfst erneut einen aktuellen Erste-Hilfe-Kurs über 9 Unterrichtseinheiten besuchen.
Wie lange der Erste-Hilfe-Kurs für andere Zwecke (Auffrischung, Trainerschein etc.) gültig ist, ist nicht einheitlich geregelt, sondern wird z.B. von jeder Vereins- oder Ausbildungsordnung unterschiedlich vorgegeben. Am besten informierst du dich direkt bei der Stelle, bei der du die Bescheinigung einreichen musst.
Die Bescheinigung über den Sehtest ist 2 Jahre lang ab der Durchführung des Sehtests gültig.
Wieso ist die Ersatzbescheinigung nicht kostenlos?
Da wir aus rechtlichen Gründen keine elektronischen Teilnehmerdaten dauerhaft speichern dürfen, müssen wir für jede Ersatzbescheinigung unser Archiv manuell durchsuchen, Daten abgleichen, eine neue Bescheinigung erstellen und dir ggf. per Post zuschicken.
Leider fordern auch immer wieder Personen Ersatzbescheinigungen bei uns an, die nie bei uns im Kurs waren, sodass wir durch die ergebnislose Suche sehr viel Zeit verlieren.
Habe bitte Verständnis dafür, dass wir diesen zeitlichen Aufwand berechnen müssen und nicht kostenlos anbieten können.
Kann ich eine Kopie / Ersatzbescheinigung / digitale (Ersatz-)Bescheinigung erhalten?
Eine Kopie der Bescheinigung können wir nicht erstellen, da dir das einzige Original ausgehändigt wurde. Wir müssen also wieder eine Ersatzbescheinigung erstellen.
Da in der Regel keine rein digitalen Bescheinigungen (z.B. als PDF) von Behörden, Vereinen etc. akzeptiert werden, stellen wir auch keine digitalen Bescheinigungen zur Verfügung, sondern geben jedem Teilnehmer eine Bescheinigung im Original heraus, die man sich bei Bedarf selbst einscannen oder kopieren kann.
Hast du deine Bescheinigung also z.B. verloren, können wir dir leider auch keine digitale Datei zuschicken, da wir nichts einscannen können, weil du das einzige Original hattest.
Hier müsste man zwangsläufig also wieder erst eine Ersatzbescheinigung erstellen.
Was gibt es sonst noch zu beachten?
Wichtig: Stelle bitte erst sicher, dass du wirklich bei uns im Kurs warst und die Bescheinigung(en) auch wirklich benötigst, da wir dir den entstandenen Aufwand auch in Rechnung stellen müssen, wenn
- sich beim Nachprüfen herausstellen sollte, dass du nicht bei uns im Kurs warst und wir dir somit auch keine Ersatzbescheinigung ausstellen können.
- du den Sehtest nicht bestanden hattest oder er bereits so lange zurückliegt, dass eine Ersatzbescheinigung nicht mehr von der Behörde akzeptiert wird.
- du deine Bescheinigung wiederfindest und keinen Ersatz mehr benötigst.
- du die Ersatzbescheinigung(en) nicht innerhalb von 6 Wochen abholst (bei der Variante mit der Barzahlung bei Abholung erhältst du dann nach 6 Wochen eine Rechnung zugesendet).
Hintergrund dieser Regelung ist, dass wir immer wieder Anfragen zu Ersatzbescheinigungen erhalten, die letztlich aus o.g. Gründen doch nicht benötigt werden und uns dadurch immer wieder ein immenser, unnötiger Arbeitsaufwand entsteht.